Grundsätzlich erkennt der Staat die Notwendigkeit Ihrer Weiterbildung an. Wenn Sie Ihr Arbeitgeber bei Ihrer Weiterbildung unterstützt und die Studienkosten ganz übernimmt, kann er diese voll absetzen. Übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Kosten, können sie selbst den Rest steuerlich geltend machen, wenn eine berufliche Notwendigkeit begründet ist und anerkannt wird. Wenn Sie selbständig sind und der berufliche Nutzen des Kurses begründet und anerkannt wird, sind hier die Kosten voll absetzbar. Dazu gehören auch Arbeitsmittel wie Computer oder Fachliteratur. Ebenso können auch die zusätzlichen Zinsen geltend gemacht werden, wenn Sie für Ihre Fortbildung ein Darlehen aufnehmen sollten.
Bitte beachten Sie, dass dieser Hinweis nur unverbindlich sein kann. Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung Ihrer Kosten aus. Eine letztendliche Entscheidung hängt natürlich von Ihrer persönlichen Sachlage ab.